8. November 2025

Fachsymposium mit Vorträgen und Workshops zur neuropädiatrischen und Säuglingsrehabilitation
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Rezeption:
03 52 06 - 5 50 00

Belegung:
03 52 06 - 5 37 80
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Verwaltung:
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Wunsch- und Wahlrecht

Sie möchten Ihre Rehabilitation in einer Klinik Ihrer Wahl durchführen? Das ist unter bestimmten Voraus­ setzungen möglich. Als Leistungsberechtigter haben Sie das Recht, eine für Sie geeignete Rehabilitations­ klinik selbst auszusuchen.

Das Sozialgesetzbuch IX sieht in § 9 vor, dass der Rehabilitationsträger – z. B. also Ihre Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung – Ihren berechtigten Wünschen entsprechen muss.

Die Vorschrift will die Patientinnen und Patienten stärken, ihre Selbstbestimmung fördern und ihnen bei ihrer Rehabilitation möglichst viel Raum zur eigen­ verantwortlichen Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse geben. Die Vorschrift gilt für alle Rehabilitationsein­ richtungen, also z. B. auch für solche der ambulanten Rehabilitation. Das sollten Sie nutzen und schon mit Ihrem Antrag auf eine Rehabilitation einen Vorschlag für eine Klinik Ihrer Wahl einreichen.

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Wunsch- und Wahlrecht für Patienten
Formular
Wunsch- und Wahlrecht für Patienten