8. November 2025

Fachsymposium mit Vorträgen und Workshops zur neuropädiatrischen und Säuglingsrehabilitation
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Kontakt

Rezeption:
03 52 06 - 5 50 00

Belegung:
03 52 06 - 5 37 80
03 52 06 - 5 59 90

Verwaltung:
03 52 06 - 5 53 03
03 52 06 - 5 53 02

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Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich eine Rehabilitation für mein Kind?

Antrag auf Kinderheilbehandlung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder Ihrer Krankenkasse holen und von ihrem Haus- bzw. Kinderarzt ausfüllen lassen

Der ausgefüllte Antrag wird dann bei ihrem Kostenträger eingereicht. (eventuelle Wunsch-Klinik im Antrag mit angeben)


Welche Möglichkeiten der Unterbringung gibt es in unserer Klinik?

Für Kinder bis 8 Jahre kann die Unterbringung gemeinsam mit der Begleitperson erfolgen. In Ausnahmefällen und medizinisch begründet können auch ältere Kinder gemeinsam mit ihrer Begleitperson untergebracht werden. Patienten über 8 Jahre werden altershomogen in Doppel- oder Dreibettzimmern untergebracht. Die Kinder und Jugendlichen haben so die Gelegenheit schnell Freundschaften zu schließen. Die Unterbringung der Begleitperson kann sowohl im Haus als auch in unseren naheliegenden Gastunterkünften erfolgen. Uns ist auch wichtig, den Begleitpersonen die Möglichkeit zu bieten, von den oftmals belastenden Alltagssituationen Abstand nehmen zu können. Ein Spaziergang, ein Buch am Abend, ein Gespräch und die Gewissheit ihre Kinder fürsorglich betreut zu wissen, kann wesentlich zur Entspannung der Begleitpersonen beitragen.


Können auch Angehörige mit untergebracht werden?

Voraussetzung für die Unterbringung von weiteren Angehörigen ist eine vom Arzt bestätigte medizinische Notwendigkeit, die zwingend ist für den Rehabilitationserfolg des Patienten


Gibt es eine Besucherreglung?

Außerhalb der Therapiezeiten ist ein Besuch ihres Kindes jederzeit möglich. Sie sollten aber die Ruhezeiten auf Station erfragen.