Begleitpersonen können zur Unterstützung des Rehabilitationserfolgs mit aufgenommen werden. Begleitpersonen können Eltern, Großeltern, Pflegeeltern oder andere Bezugspersonen sein. Voraussetzungen sind, dass eine Genehmigung vom jeweiligen Kostenträger vorliegt und die Begleitperson volljährig ist.
Für Kinder bis 8 Jahre kann die Unterbringung gemeinsam mit der Begleitperson erfolgen. In Ausnahmefällen und medizinisch begründet können auch ältere Kinder gemeinsam mit ihrer Begleitperson untergebracht werden. Patienten über 8 Jahre werden altershomogen in Doppel- oder Dreibettzimmern untergebracht.
Die Kinder und Jugendlichen haben so die Gelegenheit schnell Freundschaften zu schließen. Die Unterbringung der Begleitperson kann sowohl im Haus als auch in unseren naheliegenden Gastunterkünften erfolgen. Uns ist auch wichtig, den Begleitpersonen die Möglichkeit zu bieten, von den oftmals belastenden Alltagssituationen Abstand nehmen zu können. Ein Spaziergang, ein Buch am Abend, ein Gespräch und die Gewissheit ihre Kinder fürsorglich betreut zu wissen, kann wesentlich zur Entspannung der Begleitpersonen beitragen.
Angehörige, die nicht vom Kostenträger genehmigt wurden, können nicht in unserem Haus aufgenommen werden. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Gastgeberverzeichnis für Kreischa und Umgebung zu.
Medizinische Leistungen für Begleitpersonen können in unserem ambulanten Rehazentrum durchgeführt werden. Die dafür notwendigen Verordnungen/Rezepte müssen mitgebracht werden.
Bei Fragen zum Thema Lohnfortzahlung etc. wenden Sie sich bitte an unseren Sozialdienst oder an den jeweiligen Kostenträger.