Mitaufnahme von Begleitpersonen
Belegungsabteilung: Begleitpersonen können zur Unterstützung des Rehabilitationserfolgs mit aufgenommen werden. Begleitpersonen können Eltern, Großeltern, Pflegeeltern oder andere Bezugspersonen sein. Voraussetzungen sind, dass eine Genehmigung vom jeweiligen Kostenträger vorliegt und die Begleitperson volljährig ist. Für Kinder bis 8 Jahre kann die Unterbringung gemeinsam mit der Begleitperson erfolgen. In Ausnahmefällen und medizinisch begründet können auch ältere Kinder gemeinsam mit ihrer Begleitperson untergebracht werden. Patienten über 8 Jahre werden altershomogen in Doppel- oder Dreibettzimmern untergebracht. Die Kinder und Jugendlichen haben so die Gelegenheit schnell Freundschaften zu schließen. Die Unterbringung der Begleitperson kann sowohl im Haus als auch in unseren naheliegenden Gastunterkünften erfolgen. Uns ist auch wichtig, den Begleitpersonen die Möglichkeit zu bieten, von den oftmals belastenden Alltagssituationen Abstand nehmen zu können. Ein Spaziergang, ein Buch am Abend, ein Gespräch und die Gewissheit ihre Kinder fürsorglich betreut zu wissen, kann wesentlich zur Entspannung der Begleitpersonen beitragen. Angehörige, die nicht vom Kostenträger genehmigt wurden, können nicht in unserem Haus aufgenommen werden. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Gastgeberverzeichnis für Kreischa und Umgebung zu. Therapien Medizinische Leistungen für Begleitpersonen können in unserem ambulanten Rehazentrum durchgeführt werden. Die dafür notwendigen Verordnungen/Rezepte müssen mitgebracht werden. |
Lohnfortzahlung Bei Fragen zum Thema Lohnfortzahlung etc. wenden Sie sich bitte an unseren Sozialdienst oder an den jeweiligen Kostenträger. Begleitkinder In unserer Klinik können Geschwisterkinder mit aufgenommen werden, wenn die häusliche Betreuung während der Rehabilitation nicht abgesichert werden kann. Bitte melden Sie die Geschwisterkinder rechtzeitig bei uns an. Die Mitaufnahme der Geschwisterkinder ist kostenpflichtig. Sie können die Kostenübernahme beim jeweiligen Kostenträger beantragen oder dies selbst finanzieren. Bitte wenden Sie sich bei Fragen rechtzeitig an den Sozialdienst oder an die Belegungsabteilung. Betreuung der Begleitkinder Begleitkinder, die noch nicht schulpflichtig sind, werden von Montag bis Freitag in unserem Kinderland betreut. Schulpflichtige Begleitkinder werden in die Grund– und Mittelschule Kreischa integriert. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall vor Aufnahme rechtzeitig an den Sozialdienst. Begleitkinder, die eine Förderschule oder ein Gymnasium besuchen, können am Unterricht der Klinik- und Krankenhausschule teilnehmen. Therapien Medizinische Leistungen können für Geschwisterkinder angeboten werden. Die dafür notwendigen Verordnungen/Rezepte müssen mitgebracht werden. |