Informationen für unsere Besucher

Ab 7. April 2023 sind Besuche unserer Patientinnen und Patienten wieder ohne Einschränkungen möglich. Bitte informieren Sie sich hier.
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Kontakt

Rezeption:
03 52 06 - 5 50 00

Belegung:
03 52 06 - 5 37 80
03 52 06 - 5 59 90

Verwaltung:
03 52 06 - 5 53 03
03 52 06 - 5 53 02

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Wunsch- und Wahlrecht

Sie möchten Ihre Rehabilitation in einer Klinik Ihrer Wahl durchführen? Das ist unter bestimmten Voraus­ setzungen möglich. Als Leistungsberechtigter haben Sie das Recht, eine für Sie geeignete Rehabilitations­ klinik selbst auszusuchen.

Das Sozialgesetzbuch IX sieht in § 9 vor, dass der Rehabilitationsträger – z. B. also Ihre Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung – Ihren berechtigten Wünschen entsprechen muss.

Die Vorschrift will die Patientinnen und Patienten stärken, ihre Selbstbestimmung fördern und ihnen bei ihrer Rehabilitation möglichst viel Raum zur eigen­ verantwortlichen Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse geben. Die Vorschrift gilt für alle Rehabilitationsein­ richtungen, also z. B. auch für solche der ambulanten Rehabilitation. Das sollten Sie nutzen und schon mit Ihrem Antrag auf eine Rehabilitation einen Vorschlag für eine Klinik Ihrer Wahl einreichen.

Flyer
Wunsch- und Wahlrecht für Patienten
Formular
Wunsch- und Wahlrecht für Patienten