Informationen für unsere Besucher

Ab 7. April 2023 sind Besuche unserer Patientinnen und Patienten wieder ohne Einschränkungen möglich. Bitte informieren Sie sich hier.
Mehr erfahren

Kontakt

Rezeption:
03 52 06 - 5 50 00

Belegung:
03 52 06 - 5 37 80
03 52 06 - 5 59 90

Verwaltung:
03 52 06 - 5 53 03
03 52 06 - 5 53 02

Zur Kontaktseite

Verlegung

Sie möchten Ihre Rehabilitation in einer Klinik Ihrer Wahl durchführen? Das ist unter bestimmten Voraus­ setzungen möglich. Als Leistungsberechtigter haben Sie das Recht, eine für Sie geeignete Rehabilitations­ klinik selbst auszusuchen.

Das Sozialgesetzbuch IX sieht in § 9 vor, dass der Rehabilitationsträger – z. B. also Ihre Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung – Ihren berechtigten Wünschen entsprechen muss.

Die Vorschrift will die Patientinnen und Patienten stärken, ihre Selbstbestimmung fördern und ihnen bei ihrer Rehabilitation möglichst viel Raum zur eigen­ verantwortlichen Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse geben. Die Vorschrift gilt für alle Rehabilitationsein­ richtungen, also z. B. auch für solche der ambulanten Rehabilitation. Das sollten Sie nutzen und schon mit Ihrem Antrag auf eine Rehabilitation einen Vorschlag für eine Klinik Ihrer Wahl einreichen.

Ablauf der Verlegung

Notwendigkeit der weiteren Krankenhausbehandlung mit Frühreha

Welche Patienten?

Invasiv oder nichtinvasiv beatmet?
Überwachungspflichtig (Kreislauf Aspirationsgefahr, u.a.)?
Dauerinfusionen notwendig?
Störung des Flüssigkeitshaushaltes?
Störung der enteralen Ernährung?

Direkte Kontaktaufnahme und Rücksprache mit Arzt

Telefon: 03 52 06 - 5 51 96

Übermittlung eines kurzen Befundes

Fax: 03 52 06 - 5 54 02
E-Mail: sekretariat.CAFaas@klinik-bavaria.de

Weitere Terminabsprache wegen Verlegung

Verlegung in die Klinik Bavaria Zscheckwitz

Ohne Rücksprache oder Bewilligung durch Krankenkasse als Leistungsträger, da Krankenhaus zu Krankenhaus Verlegung.

Weitere Bearbeitung durch die Klinik Bavaria Zscheckwitz